MI zum Bierpohlweg: Im Mindener Straßenbau ist was faul

Minden (MI). „Im Mindener Straßenbau ist was faul.“ Dieser Überzeugung ist der Sachkundige Bürger der Mindener Initiative (MI) im Bauausschuss, Jürgen Gebauer, besonders mit Blick auf den geplanten Ausbau des Bierpohlwegs.

Jürgen Gebauer (MI).
Jürgen Gebauer (MI).

Seit Jahren fordere die Politik auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine Prioritätenliste, in der die geplanten Straßenbaumaßnahmen aufgelistet sind, betont Gebauer. „Darin sollten plausible Begründungen für die Maßnahmen ebenso enthalten sein, wie eine ausgereifte Terminplanung, die dann in den Stadthaushalten der kommenden Jahre berücksichtigt werden kann.“

MI beklagt fehlende Informationen

Der jetzt verhältnismäßig kurzfristig vorgelegte Vorschlag der Verwaltung für den Ausbau des Bierpohlwegs sei für die betroffenen Anlieger ebenso wie für die Politik nicht einfach zu handhaben, blickt der MI-Politiker auf die am Mittwoch stattfindende Sitzung des Bauausschusses, in der der Bierpohlweg Thema ist. Die bislang schon aufgetauchten vielen offenen Fragen seien nicht verwunderlich. Besonders problematisch aber seien die fehlenden Informationen.

„Angesichts dieser Gemengelage sollte dieser Straßenausbau nicht im Haushaltsplan 2018 stehen“, fordert die Unabhängige Wählervereinigung Mindener Initiative. Dabei erinnert Jürgen Gebauer daran, dass im vergangenen Jahr bereits die Baumaßnahme Herzog-Ferdinand-Straße sehr kurzfristig am Bauausschuss vorbei in den Haushaltsplan gelangt sei, als aus einem ursprünglichen Kanalbau ein Straßenausbau wurde. „Das ist nicht Sinn einer guten Ausbauplanung.“

Verhalten der Stadt nicht akzeptabel

Es sei beschämend für eine Stadt wie Minden mit mehr als 80.000 Einwohnern, dass keine neuen Straßenbaumaßnahmen in den Haushalten auftauchten, die verständlich für alle, mit den Anliegern ausführlich diskutiert und von ihnen akzeptiert worden seien, kritisiert Gebauer. Wenn dann der Straßenausbau nicht komme, seitens der Verwaltung anzudrohen, dass Straßen beispielsweise gesperrt würden, um Unterhaltungskosten zu sparen, sei nicht akzeptabel. „Besonders schlimm aber ist, dass im Fall von Klagen gegen Beitragsbescheide die Beweislast beim Kläger selbst, also beim Anlieger liegt.“

 

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