Minden (MI). Die Fraktion der Mindener Initiative (MI) wird in der Ratssitzung am kommenden Donnerstag (3. Mai 2018) einen Antrag der Liberalen Fraktion (LF) auf Auflösung von Fachausschüssen ablehnen.
Das erklärte der Fraktionssprecher der Unabhängigen Wählervereinigung, Harald Steinmetz, in einer Pressemitteilung der MI. Die Liberale Fraktion hat den Antrag gestellt, nachdem aufgrund von Unstimmigkeiten vor allem zwischen dem aktuellen LF-Fraktionsvorsitzenden Jörgen Happel und seinem Stellvertreter in der ehemaligen DLF Fraktion, Hartmut Freise, der Vize und sechs weitere Sachkundige Bürger die neugebildete LF Fraktion verlassen hatten.
Die LF begründet ihren Antrag damit, dass sie durch die Austritte in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt sei. Darüber hinaus führt sie den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Spiegelbildlichkeit an, den sie in diesem Fall für verletzt erachtet. Die Mitglieder, die aus der Fraktion ausgetreten sind, verlieren allerdings nicht ihre Sitze in den Ausschüssen.
Der Austritt verändere aber die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat, bemerkt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage für die kommende Stadtverordnetenversammlung. Dies könne für den Rat Anlass sein, zu prüfen, ob diese veränderten Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen das politische Kräfteverhältnis im Rat zutreffend widerspiegeln. Zudem habe der Rat auch die Befugnis, alle oder einzelne Ausschüsse durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen. Danach müsse dann eine Neubildung aller Ausschüsse erfolgen.
Allerdings kann der Rat hier eine Ermessensentscheidung fällen, wenn er die Veränderung im Kräfteverhältnis des Gremiums als wesentlich beurteilt und deutliche Auswirkungen auf die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung des Rates sieht. Nicht ausreichend ist aber der alleinige Umstand, dass eine kleine Fraktion keinen Sitz in einem Ausschuss hat.
„Wir sehen diese Wesentlichkeit im vorliegenden Fall als nicht gegeben“, betont Harald Steinmetz. Die Arbeitsfähigkeit, Beratungs- und Entscheidungskompetenz sei weiterhin in allen Ausschüssen gegeben. „Statt mit personellen Querelen und Besetzungsfragen sollten wir uns wieder anstehenden Sachfragen zuwenden. Aus diesem Grund werden wir den Antrag der Liberalen Fraktion ablehnen.“
Generell betrachtet die MI Partei- und Fraktionsaustritte ohne Niederlegung des Mandates als problematisch. „Wir Stadtverordneten haben von den Wählerinnen und Wählern den Auftrag zur politischen Vertretung vor dem Hintergrund unserer Partei oder Wählvereinigung mit dem entsprechenden Programm erhalten“, erläutert Steinmetz.
Bei einem Partei- oder Fraktionsaustritt von Mandatsträgern auf allen politischen Ebenen und Gremien, die über die Liste einer Partei oder Wählervereinigung ihr Mandat erhalten haben, werde dieser Wählerauftrag verletzt. „Die Konsequenz müsste sein, dass die betroffenen Personen dann auch ihr Mandat niederlegen.“